Kitafibel GmbH Kindergartenmöbel
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Impressum

Verantwortlich
Kitafibel GmbH
Mösershöhe 1
39291 Möser

Kontakt
Telefon: +49 39222 684430
Fax: +49 32121011290

E-Mail: info@kitafibel.de

 

Verantwortliche/r i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Ingo Müller, Mösershöhe 1, 39291 Möser

Registereintrag

 

Eintragung im Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Stendal

Registernummer: HRB 12995

 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE273549954

 

Geschäftsführer:

Ingo Müller

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Datenschutz
1.Allgemeines

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an öffentliche Einrichtungen und Institutionen sowie Gewerbetreibene. Ein Angebot an Privatpersonen schließen wir explicit aus.
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen.
2.Vertragsabschluss
Angebote des Verkäufers sind bis zur schriftlichen Bestätigung des auf das Angebot hin erteilten Auftrages unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ihn der Verkäufer schriftlich bestätigt hat. Für den Inhalt und Umfang des Vertrages ist die vorgenannte schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.
Handelsvertreter oder Reisende des Verkäufers sind nur Vermittler und nicht zum rechtsgeschäftlichen Abschluss berechtigt.
Es gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen des Verkäufers. Sämtliche Bedingungen des Käufers - gleich welchen Inhalts - gelten nicht, selbst wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder er die Lieferung in Kenntnis der Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt.
Vom Verkäufer überlassene Entwürfe, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben dessen Eigentum. Diese dürfen nur zur Bearbeitung der Angebote des Verkäufers benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3.Preise
Der Vertragsschluss erfolgt zu den in seinem Zeitpunkt geltenden Preisen. Sie verstehen sich ab Lager/Werk zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie sind auf jeden Fall freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Für Aufträge mit einem Warenwert unter 50,00 € behalten wir uns die Berechnung eines Kleinstmengenzuschlages von 5,00 € vor.
4. Haftung des Käufers
Wird der Vertrag aufgrund eines vom Käufer zu vertretenden Umstandes nicht durchgeführt, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Nettoverkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn geltend machen, es sei denn, die Nichtdurchführung des Vertrages ist vom Käufer nicht zu vertreten. Dem Käufer ist zudem der Nachweis gestattet, dass die Kosten oder der entgangene Gewinn überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale sein.
5. Lieferfristen, Annahmeverzug des Käufers
Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind vom Verkäufer schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen verlängern sich, wenn eine Verzögerung in der Selbstbelieferung eintritt, die vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Die Verlängerung der Lieferfrist entspricht der Dauer der Verzögerung. Entsprechendes gilt, wenn sich die Ausführung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt verzögert.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
6. Frachtfreigrenze
Den möglichen Frachtanteil wird in unseren Katalogen, Angeboten und Auftragsbestätigungen ausgewiesen.
7. Mängelrüge
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt der Ware zu untersuchen. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail erklärt werden.
Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zu geben, den geltend gemachten Mangel zu überprüfen.
Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verkäufers zugelassen.
8. Haftung des Verkäufers
Im Falle eines Mangels der Ware beschränkt sich der Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer - soweit sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer eine Haftung ergibt - auf einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Verkäufer hat die Wahl, ob er diesen Anspruch durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erfüllt. Werden beide Arten der Nacherfüllung von dem Verkäufer gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigert, ist die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für ihn unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Darüber hinaus haftet der Verkäufer für Pflichtverletzungen nur wie folgt:
Er haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Er haftet ferner für sonstige Schäden, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern in den Fällen des vorhergehenden Satzes kein vorsätzliches Handeln liegt, beschränkt sich die darin geregelte Haftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Das Recht des Käufers, sich bei einer von dem Verkäufer zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Dies gilt auch für Ansprüche des Käufers, die sich aus einer gesetzlich zwingenden Haftung des Verkäufers ergeben.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, so wird die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen den Verkäufer wegen eines Mangels auf ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung beschränkt.
9. Verpflichtungen des Käufers
Im Falle des Weiterverkaufs verpflichtet sich der Käufer, seine Abnehmer über die Qualität und Verwendungsfähigkeit sowie den Sicherheitsstandard der vom Verkäufer bezogenen Waren in vollem Umfang aufzuklären. Wird mit dem Käufer ein Mangel der gelieferten Ware durch dessen Abnehmer angezeigt, ist er verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Tagen, schriftlich davon zu unterrichten.
10. Versand
Lieferung und Versand erfolgen ab Lager nach bestem Ermessen. Das Transportrisiko geht in allen Fällen - auch bei Frankolieferungen - mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Bei Abholung der Ware erfolgt Gefahrenübergang auf den Käufer durch Mitteilung der Abholbereitschaft.
11. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kaufpreis wird mit Rechnungsstellung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, ohne dass die Kaufpreisforderung bis dahin gestundet wird. Zahlungsverzug tritt 21 Tage nach Rechnungsdatum ein. Hat der Käufer eine Rechnung des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsdatum nicht vollständig ausgeglichen, ist der Verkäufer berechtigt, seine Leistungen aus allen anderen mit dem Käufer abgeschlossenen Verträgen sofort mit der Folge der Vorleistungspflicht des Käufers abzurechnen und die Zahlungen zu verlangen.
Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet (5 Prozentpunkte über dem Basiszins satz gegenüber Verbrauchern, 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Kaufleute). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zinsanspruches bleibt vorbehalten.Die Aufrechnung steht dem Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur auf Grund von Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis befugt.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Käufer behält sich an sämtlichen von ihm gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat oder - falls einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, bis der anerkannte Saldo ausgeglichen ist.
Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen. Werden aufgrund gesonderter Vereinbarung gleichwohl Wechsel oder Scheck entgegengenommen, gilt dies nicht als Zahlung, solange nicht die Einlösung des Wechsels oder des Schecks durch den Käufer erfolgt ist.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Käufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Käufer willigt hiermit bereits in die Abholung der Ware ein. Nach Rücknahme der Ware ist der Verkäufer zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterverkauft worden ist. Die dem Verkäufer von dem Käufer im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auf einen anerkannten Saldo aus dem Verhältnis zu dessen Abnehmer sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf einen etwaigen Überschuss (sogenannter kausaler Saldo). Wird der Verkaufspreis dem Abnehmer gestundet, so hat der Käufer sich gegenüber dem Abnehmer das Eigentum an der veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen sich der Käufer das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Die Abtretung der Forderungen soll vorläufig eine stille sein, d.h. dem Abnehmer nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Er ist aber nicht berechtigt, über die Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Der Verkäufer hat das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht vertragsgemäß nachkommt, er in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen Verlangen den Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben, ihm all die Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind sowie die Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages verwandt, so gelten die vorstehenden Regelungen dieser Bestimmung entsprechend.
Der Käufer tritt dem Verkäufer zu Sicherung seiner Forderungen auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen, und zwar in Höhe des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware.
Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer von der Pfändung der Waren oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Waren erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf sein Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung einschließlich einer eventuell laufenden Rechnung gehen neben dem Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware auch die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
13. Übertragbarkeit
Die Rechte des Käufers aus dem Liefervertrag können nur mit Zustimmung des Verkäufers auf einen Dritten übertragen werden.
14. Urheberrecht
Erfolgenden Lieferungen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Käufers und werden hierdurch Patent-, Muster- oder Markenrechte Dritter verletzt, haftet der Käufer dem Verkäufer für den daraus entstehenden Schaden und entgangenen Gewinn.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Soweit gesetzlich möglich, gilt als Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefervertrag ergebenden Ansprüche und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag der Sitz des Verkäufers als vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Im Übrigen gilt - auch für Exportverträge - ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.


16. Datenschutzerklärung

 

1) Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten des Verantwortlichen
1.1 Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Ingo Müller, OST-SPIEL, Mösershöhe 1, 39291 Möser, Deutschland, Tel.: 039222684203, Fax: 032121348300, E-Mail: info@ost-spiel.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
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2) Datenerfassung beim Besuch unserer Website
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4) Kontaktaufnahme
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5) Rechte des Betroffenen
5.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die nachstehenden Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), wobei für die jeweiligen Ausübungsvoraussetzungen auf die angeführte Rechtsgrundlage verwiesen wird:
- Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
- Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
- Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
- Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
- Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.
5.2 WIDERSPRUCHSRECHT
WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

6) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft.
Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt.
Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

Stand: 20.04.2022

 



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